Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.vdmaservices.de/ veröffentlichte Website der https://www.vdma.eu/.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf der entwicklungsbeleitenden Überprüfung der Website während des Relaunches im Jahre 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist https://www.vdmaservices.de/ mit den zuvor genannten Anforderungen aufgrund der folgenden Gründe teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Überschriften-Hierarchie

Beschreibung: Die auf den Webseiten auffindbaren Überschriften-Hierarchien lassen teilweise Ebenen aus. Eine H1 ist nicht auf allen Seiten vorhanden.

Maßnahmen: Eine H1 wird entweder redaktionell eingepflegt oder versteckt im Code für Screenreader hinterlegt. Die Hierarchien werden redaktionell verbessert.

Zeitplan: Zum Zeitpunkt des Livegangs wird diese Barriere ausgebessert.

Barriere: Fehlende Alternativtexte

Beschreibung: Nicht alle Bilder mit Informationen besitzen zum aktuellen Zeitpunkt Alternativtexte.

Maßnahmen: Die fehlenden Alternativtexte werden nachgepflegt.

Zeitplan: Zum Zeitpunkt des Livegangs wird diese Barriere ausgebessert.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.10.2025 erstellt und zuletzt am 08.10.2025 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der VDMA Services GmbH:

VDMA Services GmbH
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt/M.
Deutschland

E-Mail: opossumvdmaeu
Telefon: +496966031412

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine 

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBITrpgi.hessende

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